AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung: November 2009


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    Informationspflicht lt. ECG


Präambel



Die LYONESS HOLDING EUROPE AG mit Sitz in der Bahnhofstraße 7, CH-9470 Buchs, regis-triert zu CH 170.3.026.427-4 des Handelsregisteramtes des Kantons St. Gallen (im Folgenden „LYONESS“ genannt) betreibt mit Tochter- und Partnergesellschaften eine internationale Einkaufsgemeinschaft, bei der es den Teilnehmern (im Folgenden „Kunden“ genannt) ermöglicht wird, durch den gemeinsamen Einkauf und durch die damit erreichten vergünstigten Konditionen Vorteile in Form von Rückvergütungen, Provisionen und anderen Vergünstigungen zu erwirtschaften (im Folgenden auch „LYONESS-System“ genannt).

Der Bezug von eingekauften Waren/Dienstleistungen erfolgt direkt bei jenen Händlern, die in Vertragsbeziehung mit LYONESS stehen (im Folgenden „Vertragshändler“ genannt) mittels Gutscheinen, über Internetabwicklung, mit der LYONESS Cashback Card, mit Bankomatkarte oder durch Barverrechnung. Die Informationen über die Einkäufe werden durch ein Internet-Service zwischen dem Kunden und den mit LYONESS verbundenen Internet-Händlern, stationären Einzelhändlern und mobilen Dienstleistungsunternehmen einfach und sicher unterstützt. Die Abwicklung erfolgt durch nicht übertragbare schriftliche Händlergutscheine und/oder Online-Gutscheine (jeweils „LYONESS-Gutscheine“ genannt) oder mittels LYONESS Cashback Card, sowie auch über Barverrechnung. Durch die gegenständliche Vereinbarung zwischen LYONESS und dem Kunden wird es diesem ermöglicht, das von LYONESS betriebene System zu verwenden. Geschäftsgrundlage der Vertragsbeziehung sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus der Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“ bestehen.

LYONESS ist berechtigt, seine vertraglichen Leistungen und Ansprüche dem Kunden gegenüber auch durch LYONESS-Tochtergesellschaften erbringen oder geltend machen zu lassen, die stets als Erfüllungsgehilfen von LYONESS tätig werden. Sämtliche vertraglichen Beziehungen des Kunden bestehen ausschließlich zu LYONESS und nicht zu den Tochtergesellschaften und werden auch durch deren Tätigkeiten nicht begründet.

1.) Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde ist nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen berechtigt, bei den Vertragshändlern mittels der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten an der durch LYONESS in Form des LYONESS Systems betriebenen Einkaufsgemeinschaft teilzunehmen.. Er ist berechtigt, Waren zu beziehen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen sowie das LYONESS System an weitere potenzielle Kunden zu vermitteln

2.) Vertragsparteien

2.1. Zwischen LYONESS und dem Kunden bestehen abgesehen von der gegenständlichen Vertragsgrundlage, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt ist, keine sonstigen rechtlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen Beziehungen. Sowohl LYONESS als auch der Kunde sind als voneinander rechtlich unabhängige Marktteilnehmer anzusehen.

2.2. LYONESS geht ein Vertragsverhältnis nur mit Personen ein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit kann ein Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters eine Vertragsbeziehung zu LYONESS eingehen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit kann der Kunde überdies nur höchstens 7 Positionen der Wirtschaftskategorie 1 (siehe dazu Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“) erwerben.

2.3. Der Kunde erklärt, dass seine Angaben gegenüber LYONESS wahrheitsgetreu sind und hält LYONESS im Falle wahrheitswidriger Angaben schad- und klaglos. Für natürliche Personen und für juristische Personen ist jeweils nur eine einzige Registrierung zulässig. Die jeweilige Registrierung und Zuweisung der Kundennummer (ID Länderkennung) richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Kunden bzw. nach dem Sitz der juristischen Person. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Doppelregistrierung als wichtiger Grund für die sofortige Vertragsauflösung angesehen wird. Empfiehlt der Kunden die Lyoness Vorteile an andere weiter und registriert diese als neue direkte Lyoness Kunden, darf dies ausnahmslos nur im Wissen und mit der Zustimmung des neuen Kunden erfolgen. Eine Kundenregistrierung ohne das Wissen und die Zustimmung des Neukunden wird als wichtiger Grund für die sofortige Vertragsauflösung zwischen dem jeweiligen Empfehlungsgeber und Lyoness durch Lyoness angesehen.

3.) Rechtsverhältnis

3.1. Über Punkt 2.1. hinaus gilt, dass der Kunde im Zuge seiner Tätigkeit (insbesondere bei Werbung weiterer Kunden) weder an eine Zeitvorgabe noch an einen bestimmten Ort gebunden ist und auch keinerlei Vermittlungsleistungen und Vermittlungserfolg schuldet. Er bedient sich ausschließlich seiner eigenen Betriebsmittel und Infrastruktur. Für die dazu etwa erforderlichen Genehmigungen, Betriebsmittel, Aufzeichnungen sowie etwaige entstehende steuerliche Belange hat der Kunde jeweils auf eigene Kosten Sorge zu tragen - ohne wie immer geartete Rückersatzansprüche gegenüber LYONESS. Der Kunde hat daher vor allem für die Versteuerung erhaltener Provisionen und Vergütungen, etwa erforderlicher Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie für das rechtzeitige Vorliegen etwaiger erforderlicher sonstiger Berechtigungsnachweise selbst und auf eigene Kosten zu sorgen. Die Erstellung von eigenen „LYONESS Websites“ bzw. Verlinkungen/Werbebannern, Autoaufschriften, eigenen Werbeblättern bzw. Unterlagen unter Verwendung des LYONESS Logos/Schriftzuges/Claims, von Postwurfsendungen und Mailings/Spam ist absolut untersagt und wird bei Zuwiderhandlung als wichtiger Grund für die sofortige Vertragsauflösung angesehen.

3.2. Ausdrücklich wird festgehalten, dass zwischen LYONESS und dem Kunden insbesondere kein Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis oder wie immer geartetes Gesellschaftsverhältnis begründet wird und, dass die Teilnahme am LYONESS-System bzw. eine allfällige Vermittlung von weiteren Kunden im Rahmen einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und rechtlich von LYONESS unabhängigen Position des Kunden erfolgt, dem über die hier geregelten Ansprüche hinaus auch keinerlei sonstige Ansprüche (etwa Provisionsansprüche, Abfertigungsansprüche und Ähnliches) zustehen. Lediglich zur Information wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er ab dem Erreichen der Karrierestufe 2 (siehe dazu Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“) verpflichtet ist, einen Antrag auf Erteilung einer Gewerbeberechtigung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Ausübung weiterer Tätigkeiten ab der bestätigten Karrierestufe 2 ist ausnahmslos nur nach Erhalt dieser Gewerbeberechtigung zulässig.

3.3. Der Kunde ist zu keiner Vermittlungsleistung verpflichtet und schuldet keinerlei Vermittlungserfolg.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich, LYONESS von etwaigen Änderungen seiner persönlichen Daten (Wohnadresse, der E-Mailadresse, der Bankverbindung und der Mobiltelefonnummer) sowie von sonstigen Umständen, welche für das gegenständliche Vertragsverhältnis von Inter-esse sein könnten, unverzüglich zu informieren. Insbesondere im Hinblick auf Gesetzesänderungen etwa im Bereich des Steuerrechts bzw. Sozialversicherungsrechts sowie im gewerberechtlichen Bereich ist der Kunde verpflichtet, sich eigenständig informiert zu halten, um allen bestehenden Vorschriften selbst und auf eigene Kosten zu entsprechen. Sollte LYONESS aus diesbezüglichen Unterlassungen oder Handlungen des Kunden dennoch Lasten entstehen, so hält der Kunde LYONESS schad- und klaglos.

3.5. Der Kunde ist damit einverstanden, auch auf elektronischem Wege über vertragsrelevante Neuigkeiten (etwa Änderungen bei Vertragshändlern, unternehmensinterne Umstände, aber auch über Werbemaßnahmen, Medienaussendungen und dergleichen) informiert zu werden, wobei diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Ebenso erklärt der Kunde widerruflich seine Einwilligung dazu, dass ihm die zur Durchführung des LYONESS-Systems maßgeblichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Abrechnungen über Positionserwerbe, Fakturen, Lieferscheine, etc.) auch per E-Mail übersendet werden, wobei als Erfüllung die Absen- dung an die jeweils zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse des Kunden gilt. Im Falle der Übermittlung von Gutscheinen, Abrechnungsunterlagen welcher Art auch immer und Informationen auf dem Postweg gilt die Verpflichtung von LYONESS mit Absendung als erfüllt. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht im Zeitpunkt der Übergabe an die Post auf den Kunden über.

3.6. Nach Erstanmeldung des Kunden erfolgt die Verarbeitung seiner Daten im LYONESS-System innerhalb einer Frist von längstens 10 Werktagen. Zur Nutzung des LYONESS-Systems ist der Kunde erst nach Zugang der LYONESS Cashback Card bzw. der provisorischen Cashback Card oder nach Erhalt der von ihm bestellten Einkaufsgutscheine berechtigt. Im Falle einer Vollzahlung beim Vertragshändler gegen nachfolgende Übersendung der vom Händler zu erteilenden Zahlungsbestätigung an LYONESS (Barverrechnung) ist der Kunde zur Nutzung des LYONESS- Systems dann berechtigt, wenn der bezughabende Einkauf nach seiner Anmeldung bei LYONESS erfolgt.

4.) Nutzung des LYONESS-Systems und Zahlungsarten

4.1. LYONESS hat mit Vertragshändlern Händlervereinbarungen abgeschlossen, die es dem Kunden ermöglichen, bei diesen Vertragshändlern Waren und Dienstleistungen zu beziehen und davon Vergütungen zu generieren. LYONESS beabsichtigt, den Kreis dieser Vertragshändler zu erweitern. Die aktuelle Vertragshändler-Übersicht ist auf der LYONESSWebsite abrufbar, wird dem Kunden über dessen Wunsch aber auch zugesendet.

4.2. Um eine einheitliche Verrechnung und Fassung der durch den Kunden bei Vertragshändlern bezogenen Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten, kann ein Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Vertragshändlern nur mittels der nicht übertragbaren, nicht in bar einlösbaren, im Namen des Vertragshändlers ausgestellten und ausschließlich durch LYONESS ausgegebenen LYONESS-Gutscheine (Händler bzw. Onlinegutscheine) oder mittels der LYONESS Cashback Card sowie durch Barverrechnung erfolgen. Gutscheine, die der Stammkunde nicht von LYONESS erhalten hat (insbesondere unmittelbar durch den Vertragshändler ausgegebene Gutscheine) berechtigen nicht zu einem Bezug von Waren und Dienstleistungen über das LYONESS-System und somit auch nicht zur Inanspruchnahme der aus dem LYONESS-System resultierenden Vergütungen.

4.3. LYONESS stellt derzeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, bei Vertragshändlern Waren und Dienstleistungen zu beziehen, nämlich durch Online-Gutscheine, originale Händlergutscheine, durch Barverrechnung oder durch Verrechnung über die LYONESS Cashback Card. Nähere Informationen und weitere Regelungen zur Nutzung dieser Zahlungsmöglichkeiten finden sich in der Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“.

4.4. Über die dargestellten Zahlungsarten hinaus hat der Kunde auch die Möglichkeit, auf eigene zukünftige Einkäufe Anzahlungen zu leisten. Näheres zur Durchführung und Verwendung dieser Anzahlungen sowie zur Verwendung der Anzahlung im Falle einer Vertragsauflösung finden sich in den untenstehenden Regelungen zu Punkt 10.3. sowie Punkt 15.

4.5. LYONESS stellt dem Kunden auf der LYONESS-Website ein Office-Portal zur Verfügung, auf welchem dem Kunde nach Eingabe seines Zugangscodes jederzeit Einsicht in seine wesentlichen Geschäftsdaten (etwa getätigte Einkäufe, vermittelte weitere Kunden, Berichte über Vergütungen, Stand des jeweiligen Freundschaftsbonus) nehmen kann. Aus einer allfälligen, vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Office-Portals entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegenüber LYONESS, soweit diese Umstände nicht auf grob fahrlässiges Verhalten von LYONESS zurückzuführen sind.

4.6. LYONESS wird nach Möglichkeit und insbesondere über Kundenwünsche Informationsveranstaltungen in Bezug auf das LYONESS-System durchführen und den Kunden über die Möglichkeit der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen informieren. Ein Rechtsanspruch auf Abhaltung derartiger Informationsveranstaltungen gegenüber LYONESS besteht allerdings nicht.

5.) Anmeldung im Internet und PIN

5.1.Bei der erstmaligen Anmeldung durch den Kunden auf der LYONESS-Website erfolgt die Zusendung des Passworts an den Kunden mittels SMS oder E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Mobiltelefonnummer. Der Kunde hat in weiterer Folge auf der LYONESS-Website die Anweisungen und Hilfestellungen zur Durchführung der Anmeldung bzw. einer späteren Änderung einzuhalten. Ein weiterer Zugangscode, der PIN-Code, wird dem Kunden nach elektronischer Anforderung in seinem persönlichen Lyoness Online-Office an seine angegebene Mobiltelefonnummer übermittelt. Dieser PIN ist als Sicherheit notwendig, um im internen Kundenbereich der LYONESS-Website Online-Bestellungen durchführen zu können.

5.2. Bei allen Online-Bestellvorgängen ist die PIN-Eingabe erforderlich. Das Passwort sowie der PIN-Code sind zur Kenntnis zu nehmen, an einem sicheren Ort zu verwahren und unmittelbar nach Kenntnisnahme im Mobiltelefon oder Computer zu löschen. Bei der Erstanmeldung wird der Kunde aufgefordert, ein frei bestimmbares Passwort zu wählen, das nicht mit der Kundenummer oder der Mobiltelefonnummer in Zusammenhang stehen darf. Das Passwort und die persönlichen Einstellungen können jederzeit über die LYONESS-Website geändert werden.

5.3. Das von LYONESS per E-Mail oder SMS ausgegebene Passwort, das durch den Kunden abgeändert werden muss, ist ebenso wie der PIN-Code streng vertraulich zu behandeln. Bei Eingabe des Passworts und bei Verwendung des PIN-Codes ist darauf zu achten, dass Dritte diesen nicht einsehen können. Passwort und PIN dürfen unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht und insbesondere nicht auf dem Mobiltelefon abgespeichert werden. Das Passwort ist vom Stammkunden regelmäßig zu ändern.

5.4. Stellt der Kunde eine missbräuchliche Verwendung seines Zuganges zur LYONESSWebsite fest, ist er verpflichtet, LYONESS darüber unverzüglich zu informieren, um den Zugang sperren zu lassen. Im Zuge der Datenänderung werden dem Kunden die geänderten Zugangsdaten wiederum per SMS oder E-Mail zugestellt. Im Zuge missbräuchlicher Verwendung entstandene Schäden für den Kunden werden von LYONESS nur insoweit ersetzt, als die missbräuchliche Verwendung durch LYONESS zumindest grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

6.) Provisionen und Vergünstigungen

6.1. Durch die Teilnahme am LYONESS-System wird es dem Kunden ermöglicht, an den durch die Vertragshändler an LYONESS gewährten vergünstigten Einkaufskonditionen in Form von Rückvergütungen, Provisionen und anderen Vergünstigungen teilzuhaben.

6.2. Detailregelungen und weitere Erklärungen dazu finden sich in der Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“. Die Anlage ist in der jeweils aktuellen Fassung auch im Internet auf der LYONESS-Website abrufbar. Da sich die mit den Vertragshändlern jeweils vereinbarten Konditionen ändern können, gilt als vereinbart, dass für die Abrechnung der dem Kunden zustehenden Provisionen und Vergünstigungen jene Konditionen heranzuziehen sind, die zu dem Zeitpunkt gelten, in dem der Kunde den Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Vertragshändler herbeiführt.

6.3. Der dem Kunden gegenüber LYONESS zustehende Anspruch auf Erhalt von Vergütungen und Provisionen entsteht erst dann, wenn die zugrunde liegende Leistung vom Vertragshändler an LYONESS erbracht worden ist.

7.) Haftung

7.1. Außerhalb der Haftung für Personenschäden haftet LYONESS bei sämtlichen sonstigen Schäden nur im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensherbeiführung.

7.2. LYONESS übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Internetportals, des SMS-Services, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze, des Internets, allfälliger LYONESS-Terminals und der Funktionstüchtigkeit von mobilen Endgeräten. LYONESS haftet für derartige Funktionsuntüchtigkeiten und für Nicht Verfügbarkeit nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich von LYONESS herbeigeführt worden sind.

7.3. LYONESS haftet nicht für eine allfällige Unmöglichkeit des Bezugs der vom Kunden gewünschten Ware oder Dienstleistung, insbesondere nicht wegen Insolvenz des Vertragshändlers, wegen mangelnder Verfügbarkeit der gewünschten Leistung oder aus ähnlichen Gründen.

8.) Leistungsstörungen und Schäden durch Vertragshändler

8.1. Die Leistungen von LYONESS beschränken sich auf die Vermittlung und teilweise Rückverrechnung von Leistungen der jeweiligen Vertragshändler sowie auf die Bestellung von LYONESS-Gutscheinen, die den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Vertragshändlern ermöglichen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die bei den Vertragshändlern georderten Leistungen ausschließlich durch den jeweiligen Vertragshändler zu erbringen sind. Für Leistungsverpflichtungen der Vertragshändler übernimmt LYONESS keinerlei Gewähr oder Haftung, insbesondere nicht für etwaige Nicht- oder Schlechterfüllung aus welchem Grunde auch immer.

8.2. Etwaige Ansprüche aufgrund von Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtum oder anderen Ansprüchen wegen Schlecht- oder Nichterfüllung stehen dem Kunden aus- schließlich gegenüber dem Vertragshändler, nicht aber gegenüber LYONESS zu. Derartige Ansprüche sind daher niemals gegenüber LYONESS oder deren als Erfüllungsgehilfen tätig werdenden Niederlassungen geltend zu machen, sondern sie sind unmittelbar mit den jeweiligen Vertragshändler abzuwickeln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Abwicklung dieser Ansprüche die jeweilige vertragliche Vereinbarung zwischen dem Vertragshändler und dem Kunden zu beachten ist und dass diese grundsätzlich Vorrang gegenüber solchen Vereinbarungen hat, die allenfalls zwischen dem Vertragshändler und LYONESS bestehen.

8.3. Insbesondere besteht gegenüber LYONESS im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Vertragshändler kein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des eingelösten Gutscheinbetrages, auf Ausgabe eines weiteren Gutscheins, auf eine Barzahl-ung oder sonstige Vergütung. LYONESS haftet auch in keiner Weise für den Fall, dass ein Vertragshändler aus welchen Gründen auch immer eine Vertragsbeziehung zum Kunden verweigert; In diesem Falle obliegt es dem Kunden, die Durchsetzung eines Vertragsabschlusses mit dem Vertragshändler herbeizuführen.

9.) Kosten

9.1. Die Teilnahme des Kunden am LYONESS-System ist – soweit nicht konkrete Regelungen ein Entgelt für bestimmte Leistungen vorsehen – stets kostenlos. Dem Kunden werden daher keine gesonderten Verwaltungskosten für durchgeführte Ein- käufe verrechnet.

9.2. Die LYONESS Cashback Card ist bei erstmaligem Bezug für den Kunden kostenlos. Die LYONESS Cashback Card hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer hat der Kunde die Möglichkeit, kostenlos eine virtuelle Cashback Card auszudrucken. Hat der Kunde innerhalb der letzten 24 Monate einen monatlichen Durchschnittseinkauf von € 100,– durch LYONESS erzielt, ist die erneute Ausgabe nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kostenlos. Bei Verlust oder Beschädigung der LYONESS Cashback Card hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit sich kostenlos eine virtuelle Cashback Card online auszudrucken bzw. optional eine personalisierte Ersatzkarte zum Kostenbeitrag von € 8,– (inkl. USt.) anzufordern.

10.) Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden

10.1. Dem Kunden steht das Recht zu, die Vertragsbeziehung zu LYONESS jederzeit durch schriftliche Erklärung zu beenden, ebenso wie ihm das Recht zusteht, eine ansonsten aufrecht bestehende Vertragsbeziehung nicht mehr zu nutzen; In keinem Falle entstehen dem Kunden dadurch gesonderte Beendigungskosten.

10.2. Die im Verrechnungssystem vom Kunden allenfalls zum Beendigungszeitpunkt erzielten Verrechnungspositionen, die der Kunde durch Eigeneinkäufe erworben hat (Resthandelsspanne) werden mit Vertragsbeendigung endgültig geschlossen; eine Bewertung der erreichten Position bzw. eine Barablösung dieser Position erfolgt nicht. Zur Auszahlung gelangen lediglich solche Rückvergütungsansprüche, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits wirksam geworden, jedoch noch nicht ausbezahlt worden sind.

10.3. Hat der Kunde eine Anzahlung (siehe dazu Punkt 15) geleistet, so entsteht ihm durch die Vertragsaufkündigung kein Anspruch auf Rückerhalt dieser Anzahlung. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die auf die beim Vertragshändler zu leistende Vollzahlung als fehlende Summe bis zum Zeitpunkt der Erwirtschaftung der jeweiligen Einkaufsgutschrift (siehe Anlage “Lyoness Vergütungen und Zahlungsarten) in der jeweiligen Wirtschaftskategorie aufzuzahlen, wobei nach Durchführung der Zahlung die Endabrechnung in jener Form durchgeführt wird, wie sie auch bei einem nicht aufgelösten Vertragsverhältnis erfolgen würde. Alternativ hat der Kunde aber auch die Möglichkeit, seine Positionen unter Verwendung des von LYONESS zu beziehenden Formulars „Positionsverkauf“ zu veräußern. In diesem Falle tritt der Erwerber in die aufrechte Vertragsposition des Kunden ein, sodass dem Kunden, der das Vertragsverhältnis auflöst, keine wie immer gearteten Ansprüche gegen LYONESS mehr zustehen.

10.4. Hat ein Kunde das Vertragsverhältnis zu LYONESS aufgekündigt und erfolgt eine neuerliche Registrierung dieses Kunden innerhalb von 2 Jahren, so erfolgt seine Registrierung ausschließlich zugunsten des letzten Empfehlungsgebers aus dem aufgekündigten Vertragsverhältnis.

10.5. Im Falle eines Kulanzstornos (insbesondere bei einem Todesfall) werden dem Kunden 25% vom zu stornierenden Betrag an Verwaltungsgebühren verrechnet und sämtliche bereits an den Kunden ausgeschüttete Systemprovisionen werden rückverrechnet. Des Weiteren werden sämtliche Vergütungen (siehe dazu „Lyoness Vergütungen und Zahlungsarten) die aus dem zu stornierenden Vertrag an Lyoness Kunden ausgeschüttet wurden, in der Empfehlungslinie rückverrechnet. Für diesen Fall erteilt der Lyoness Kunde schon hiermit sein Einverständnis.

11.) Ablehnung, Dauer des Vertragsverhältnisses und Beendigung durch LYONESS

11.1. LYONESS behält sich das Recht vor, das vom Kunden gestellte Anbot auf Abschluss einer Vertragsbeziehung innerhalb einer Frist von 21 Werktagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wobei das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Onlineregistrierung maßgeblich für die Ablehnungserklärung ist. Erfolgt diese Ablehnung nicht, gilt das Anbot des Kunden als akzeptiert.

11.2. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von LYONESS bei Verstößen gegen die Vertragsgrundlage mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung per Post, per E-Mail oder Telefax aufgelöst werden. Als wesentlicher Verstoß gegen die Vertragsgrundlage ist insbesondere ein Verhalten zu verstehen, das geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen oder den Ruf von LYONESS sowie der jeweiligen Vertragshändler zu schädigen. Vor dieser sofortigen Vertragsauflösung ist LYONESS im Falle eines angenommenen Verstoßes durch den Kunden aber verpflichtet, diesen innerhalb von 10 Werktagen ab Kenntnisnahme des angenommenen Verstoß schriftlich auf den angenommen Verstoß aufmerksam zu machen und eine Unterlassungserklärung des Kunden bei sonstiger sofortiger Vertragsauflösung einzufordern. Die Geltendmachung von allfälligen, aus derartigen Fehlverhalten resultierenden Schadenersatzansprüchen von LYONESS oder den betroffenen Vertragshändlern bleibt von der Auflösung des Vertragsverhältnisses oder der Abgabe einer Unterlassungserklärung unberührt. Im Falle einer derartigen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch LYONESS erfolgt die Abrechnung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich in jener Form, wie sie bei Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden eingetreten wäre. Lediglich im Falle einer beabsichtigten Veräußerung seiner Position steht dem Kunden für diesen Schritt jedoch nur eine Frist von 4 Wochen (beginnend ab der Auflösungserklärung durch LYONESS) zur Verfügung. Kann der Kunde den Verkauf seiner Position nicht innerhalb dieser Frist gegenüber LYONESS nachweisen, so ist er verpflichtet, seine Position über erste Aufforderung an LYONESS zu verkaufen. Die Abgeltung des Kaufpreises bemisst sich aufgrund des effektiv geleisteten Anzahlungswertes abzüglich bereits erhaltener Systemprovisionen maximiert mit 50 % der Anzahlungssumme.

11.3. Im Falle des Ablebens des Auftragnehmers während dem aufrechten Vertragsverhältnis gehen die Ansprüche auf die Erben über.

12.) Datenverarbeitung und Datenübermittlung

12.1. LYONESS ermittelt, speichert und verarbeitet Kundendaten und andere vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses sowie von Dritten im Rahmen der Überprüfung von Identität und Geschäftsfähigkeit des Kunden zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten des Kunden; der Kunde erklärt, damit einverstanden zu sein.

12.2. Die ermittelten und verarbeiteten Daten des Kunden werden für Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem LYONESS-System verwendet und grundsätzlich nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Der Kunde erteilt jedoch seine Zustimmung dazu, dass die von ihm erzielten Umsätze personenbezogen in seiner Empfehlungslinie in solcher Form gespeichert und zur Verfügung gestellt werden, dass es den jeweiligen Empfehlungsgebern über die LYONESS-Website ermöglicht wird, die ihnen zurechenbaren Umsätze empfohlener Kunden nachvollziehen zu können.

12.3. LYONESS ist berechtigt, die ermittelten und verarbeiteten Daten des Kunden an LYONESS-Landesgesellschaften zum Zweck der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem LYONESS-System zu übermitteln.

12.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und über ein für die LYONESS Cashback Card eingerichtetes Kartenlesesystem (auch an die jeweiligen Vertragshändler) weitergeleitet werden, soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass seine Daten und Umsätze in anonymisierter (nicht personenbezogener) Form verarbeitet und auch an dritte Personen, insbesondere Vertragshändler, zu statistischen Zwecken sowie zur Optimierung des LYONESS-Systems weitergegeben werden, dies aber in einer Form, die eine Identifizierung des Kunden durch dritte Personen nicht ermöglicht. Auch diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

12.5. Der Kunde erklärt sich – jederzeit widerruflich – und ohne Anspruch auf eine wie immer geartete Gegenleistung damit einverstanden, dass Abbildungen des Kunden, insbesondere Fotos und Videos, auch bei Veranstaltungen und Gewinnspielen von LYONESS bzw. auf der LYONESS-Website örtlich und zeitlich sowie hinsichtlich der Verwertungsarten unbegrenzt verwendet und gezeigt werden dürfen, soweit dies nicht den erkennbaren Interessen des Kunden zuwiderläuft und soweit der Kunde nicht eine derartige Verwendung ausdrücklich untersagt.

13.) Änderungen/Ergänzungen der Vereinbarung

13.1. Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen jedenfalls der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis. Das Schriftlichkeitsgebot wird auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail erfüllt. LYONESS ist überdies berechtigt, dem Kunden Vertragserklärungen und Informationen auch per SMS zu übersenden. Soweit Änderungen von Vertragshändlerkonditionen erfolgen, werden diese auf der LYONESS-Website aktualisiert und veröffentlicht. Während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes dieser Konditionen auf der LYONESS-Website gelten diese dem Kunden gegenüber als verbindlich, soferne der Kunde gegenüber dem Vertragshändler seine Vertragserklärung innerhalb des Veröffentlichungszeitrau- mes abgibt. Dem Kunden wird empfohlen, sich auf der LYONESS-Website regelmäßig über den Stand der jeweiligen Händlerkonditionen zu informieren, zumal durch LYONESS nur die jeweils zur Verfügung stehenden Konditionen bekannt gegeben werden. Änderungen dieser Konditionen gelten im Vertragsverhältnis zwischen LYONESS und dem Kunden ab dem Zeitpunkt der dargestellten Veröffentlichung.

13.2. Anbote über Vertragsänderungen können dem Kunden insbesondere auch per E-Mail an dessen zuletzt bekannt gegebene Mailadresse bekannt gegeben werden. Derartige Änderungen der Vertragsgrundlage (einschließlich der darin enthaltenen Anlagen) gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn nicht ein schriftlicher Widerspruch (auch per E-Mail) innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgt oder wenn der Kunde das LYONESS-System nach Übersendung der Änderungsmitteilung weiter nutzt. Da es LYONESS nicht möglich ist, das LYONESS-System auf der Grundlage unterschiedlicher Vertragsinhalte aufrecht zu erhalten, gilt ein derartiger Widerspruch des Kunden als Erklärung der sofortigen Vertragsbeendigung im Sinne des Punktes 10.

14.) Wechsel des Empfehlungsgebers

14.1. Dem Kunden steht grundsätzlich nicht das Recht zu, seinen Empfehlungsgeber zu wechseln, dies mit folgenden Einschränkungen, wobei die schriftliche Zustimmung von LYONESS jedenfalls vorausgesetzt wird.

14.2. Hat der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach seiner Erstregistrierung keine anderen Aktionen als Eigeneinkäufe gesetzt, so ist innerhalb dieser 6 Monate ein Wechsel des Empfehlungsgebers möglich, soferne der ursprüngliche Empfehlungsgeber zustimmt und sofern sowohl der Kunde als auch der künftige Empfehlungsgeber einen Kostenbeitrag von jeweils € 36,– (inkl. 20 % USt.) an LYONESS bezahlen, wovon ein Pauschalbetrag von brutto € 50,– dem vormaligen Empfehlungsgeber als Aufwandersatz zufließt. Außerhalb des Zeitraums von 6 Monaten ist lediglich die Zustimmung des vormaligen Empfehlungsgebers nicht mehr erforderlich.

14.3. Hat der Kunde innerhalb von 12 Monaten ab Erstregistrierung bereits eine Position erworben oder wurde wenigstens ein weiterer Kunde aufgrund seiner Empfehlung registriert, so ist ein Wechsel des Empfehlungsgebers möglich, wenn der vormalige Empfehlungsgeber seine Zustimmung erteilt und zwei weitere Bedingungen erfüllt sind: Der Kunde darf seine bereits erzielten Positionen innerhalb der vorangehenden 6 vollständigen Kalendermonate nicht verkauft haben, überdies haben sowohl der Kunde als auch der künftige Empfehlungsgeber die in Punkt 14.2. dargestellten Zahlungen zu leisten. Sind diese Bedingungen erfüllt, so führt LYONESS nach Aufzahlung allenfalls noch unvollständiger Anzahlungen des Kunden die Endabrechnung sowie den Wechsel des Empfehlungsgebers innerhalb von 10 Werktagen durch. Die über Empfehlung des Kunden registrierten weiteren Kunden verbleiben in der Empfehlungslinie, die der Kunde verlässt. Sind seit der Erstregistrierung des Kunden mehr als 12 vollständige Kalendermonate vergangen, benötigt der Kunde die Zustimmung des vormaligen Empfehlungsgebers nicht mehr.

14.4. Für Kunden, die auch als Lyoness-Partnerhändler tätig sind, ist ein Wechsel unter Bedachtnahme folgender Voraussetzungen möglich. Hat der Kunde nach seiner Erstregistrierung keine anderen Aktionen als Eigeneinkäufe gesetzt, so ist ein Wechsel des Empfehlungsgebers möglich, sofern der ursprüngliche Empfehlungsgeber zustimmt und sofern sowohl der Kunde als auch der künftige Empfehlungsgeber einen Kostenbeitrag von jeweils € 36,– (inkl. 20 % USt.) an LYONESS bezahlen, wovon ein Pauschalbetrag von brutto € 50,– dem vormaligen Empfehlungsgeber als Aufwandersatz zufließt. Die Zustimmung des ursprünglichen Empfehlungsgebers ist unerlässlich für den Wechsel. Sobald der Kunde als Lyoness-Partnerhändler eine Empfehlung abgegeben hat bzw. bereits eine Position im System erworben hat, ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

15) Anzahlungen

15.1. Neben der Möglichkeit, Positionen durch Einkäufe (Resthandelsspanne) zu generieren, hat der Kunde die Möglichkeit Positionen auch durch Anzahlungen zu erhalten (Mindest-Erstbebstellung: 3 Positionen in der Wirtschaftskategorie 1). Das sind Anzahlungen auf zukünf-tige Einkäufe, also die Handelsspanne vorab, die die Möglichkeit bieten, geplante zukünftige Einkäufe zu erwirtschaften sowie weitere Vergütungen zu generieren. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich, da entstandene Handelsspannen verrechnet und vergütet wurden. Der Kunde hat jedoch bis zum Zeitpunkt der Positons-Erwirtschaftung (Einkaufsgutschrift) in der jeweiligen Wirtschaftskategorie die Mögichkeit jederzeit seine Anzahlungen aufzuzahlen, wie in Punkt 10.3 dargestellt. Durch die Aufzahlung nach dem jeweiligen Handelsspannencode des gewünschten Vertragshändlers, wird die Anzahlung zu einer Vollzahlung und der Kunde erhält den vollständigen Betrag in Form von Gutscheinen des Vertragshändlers (Anzahlung + Aufzahlung = Gutscheinwert). Ist dies der Fall und die Position (entstanden durch Anzahlung) ändert daher ihren Status auf Vollzahlung bedeutet dies in weiterer Folge das nach Erreichung der Positions-Erwirtschaftung in der jeweiligen Wirtschaftskategorie die jeweilige Vergütung (Kaufrückvergütung) abzüglich der uhrsprünglich getätigten Anzahlung ausbezahlt wird.

15.2 Neben der Möglichkeit der Aufzahlung kann der Kunde die Re-Cash-Funktion in Anspruch nehmen. Durch Re-Cash hat der Kunde die Möglichkeit bereits getätigte Anzahlungen durch Eigeneinkäufe kontinuierlich wieder zur Auszahlung zu bringen. Wird die Option Re-Cash aktiviert, wird bei Einkäufen mit der Cashback Card sowie beim online Einkaufen im LYONESS-Partnershop die Sofortvergütung sowie der jeweilige Restrabatt für Re-Cash verwendet. Der direkte sowie indirekte Freundschaftsbonus wird an die jeweiligen Empfehlungsgeber weiterhin vergütet. Wird die Option Re-Cash genutzt, entstehen aus Einkäufen mit der Cashback Card sowie bei LYONESS online Partnershop Einkäufen keine neuen Positionen.

16.) Verkauf von Positionen

16.1. Sämtliche vom Kunden im LYONESS-System erreichten Positionen können von diesem jederzeit an andere Kunden von LYONESS verkauft werden, wobei zur Wirksamkeit dieser Weitergabe die nachweisliche Übermittlung eines rechtswirksamen Vertrages/Kaufvertrages an LYONESS erforderlich ist, sowie die Zustimmung von LYONESS schriftlich einzuholen ist. Ausgenommen von diesem Verkaufsrecht des Kunden sind seine Positionen aus Bonuspositionen (siehe Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“) oder aus Positionsübertritten in eine höhere Wirtschaftskategorie (siehe dazu Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“). Diese können nicht auf den Käufer der Position übertragen werden. Lediglich aus verrechnungstechnischen Gründen bleibt die ursprüngliche Platzierung der Vertragsposition des Kunden im Verrechnungssystem weiterhin sichtbar, auch wenn die Positionsänderung bereits durchgeführt und wirksam ist. Auch die vollständige ID-Nummer des Kunden (also seine Vertragsposition gegenüber LYONESS) einschließlich seiner Positionen aus Bonuspositionen und Positionsübertritten in eine höhere Wirtschaftskategorie kann durch einen wie oben dargestellten Vertrag samt entsprechender Zustimmung von LYONESS an andere Stammkunden im Sinne einer endgültigen Beendigung der Vertragsbeziehung zu LYONESS weitergegeben werden, wobei davon jedoch die bestehende Empfehlungslinie unberührt bleibt; auch die Platzierung der Vertragsposition im Verrechnungssystem kann auf diese Weise nicht verändert werden. Der kaufende Kunde tritt in die Vertragsposition des verkaufenden Kunden mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein, wie diese zum Zeitpunkt des Einlangens des Kaufvertrages bei LYONESS bestanden haben.

16.2. Im Falle eines beabsichtigten Positionsverkaufes besteht ein Vorkaufsrecht zugunsten von LYONESS, was bedeutet, dass der Kunde vor Verkauf an einen anderen Kunden verpflichtet ist, LYONESS den Ankauf zu den selben Konditionen anzubieten, wie sie für den kaufenden Kunden gelten würden, wobei ein Kaufanbot samt Nachweis des vom anderen Kunden gebotenen Kaufpreises schriftlich an LYONESS zu übermitteln ist. Geht dem Kunden keine Annahmeerklärung seitens LYONESS inner- halb von 10 Werktagen zu, so gilt dies als Zustimmung von LYONESS zum Verkauf an den anderen Kunden.

17.) Sonstige Bestimmungen

17.1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen bzw. vertragsbezogenen Daten unverzüglich LYONESS mitzuteilen oder diese selbst auf der LYONESSWebsite zu ändern. Insbesondere bezieht sich diese Verpflichtung auf die Änderung der Wohnadresse, der E-Mailadresse, der Bankverbindung und der Mobiltelefonnummer.

17.2. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach und entstehen daraus Kosten für LYONESS, so sind diese vom Kunden zu ersetzen. Unterbleiben Ände- rungsmitteilungen, so gelten die LYONESS zuletzt bekannt gegeben Daten des Kunden als nach wie vor aufrecht.

17.3. Für sämtliche Vorgänge außerhalb des eigentlichen LYONESS-Systems (insbesondere Hilfestellungen und Beantwortungen), bezüglich derer in dieser Vertragsgrundlage nicht Kostenregelungen getroffen sind, ist LYONESS berechtigt, ein dem Aufwand angemessenes Bearbeitungsentgelt in Rechnung zu stellen; lediglich allgemeine Anfragen oder kurze Fragestellungen zu konkreten Problemstellungen werden im Regelfalle unentgeltlich beantwortet.

17.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von LYONESS oder den jeweiligen Vertragshändlern verwendeten Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken oder sonstige im Marktauftritt übliche Erkennungsmerkmale ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Zuge der Verwendung des LYONESS-Systems selbst in irgend einer Form zu verwenden, sei es durch Abbildung auf eigenem Papier, durch Wiedergabe in elektronischen Medien oder auf sonstige Weise, zumal der Kunde dadurch in Schutzrechte von LYONESS und/oder deren Vertragshändlern eingreift. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Verstoß nicht nur als wichtiger Grund zur sofortigen Vertragsauflösung angesehen wird, sondern etwa auch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der betroffenen Rechtspersonen begründet.

17.5 Der Kunde ist ohne abgeschlossene Ausbildung zum LYONESS-Händlerbetreuer (Commercial Coach) nicht berechtigt, Händler, Firmen oder Filialisten als Lyoness-Partner zu werben bzw Verhandlungsgespräche zu führen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Verstoß nicht nur als wichtiger Grund zur sofortigen Vertragsauflös-ung angesehen wird, sondern etwa auch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der betroffenen Rechtspersonen begründet.

17.6. Der Kunde ist im Zusammenhang mit der Verwendung des LYONESS-Systems und insbesondere bei Empfehlung von neuen Kunden nicht zur Vertretung von LYONESS, zur Entgegennahme von Bargeld, zur Durchführung eines Inkassos oder zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens LYONESS berechtigt und hält LYONESS für den Fall eines Zuwiderhandelns schad- und klaglos.

17.7. Der Kunde ist – jederzeit widerruflich – mit einer schriftlichen, persönlichen und fernmündlichen Kontaktaufnahme durch LYONESS zu Werbezwecken und überdies auch mit der Zusendung von Werbeinformationen auch über SMS, E-Mail sowie unter sonstiger Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen einverstanden.

17.8. Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen, Erklärungen und sonstige Tätigkeiten gelten stets als von der LYONESS HOLDING EUROPE AG erbracht, auch wenn die faktische Erbringungen durch eine Landesgesellschaft erfolgt; sämtliche Tochtergesellschaften gelten stets als Erfüllungsgehilfen von LYONESS. Dementsprechend steht dem Kunden aber auch das Recht zu, rechtsgeschäftlichen Verkehr mit LYONESS ausschließlich über die jeweilige Landesgesellschaft seines Wohnsitzstaates zu pflegen, es sei denn, dass in einzelnen Vertragsgrundlagen ausdrücklich nur ein Rechtsverkehr mit der LYONESS HOLDING EUROPE AG vorgesehen ist.

17.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige Zustimmung von LYONESS an dritte Personen abzutreten oder auf sonstige Weise zu übertragen. LYONESS ist hingegen berechtigt, ihr zustehende Rechte aus dem Vertragsverhältnis an dritte Personen abzutreten oder auf sonstige Weise zu übertragen.

17.10. Auf das Vertragsverhältnis ist das Recht jenes Landes anzuwenden, in welchem der Kunde zum Zeitpunkt der Erstregistrierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ordentlichen Wohnsitz hat. Besteht in diesem Land keine Niederlassung von LYONESS, so gilt Schweizer Recht.

17.11. Vereinbarter Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist – soweit nicht gesonderte Regelungen bestehen – der Standort jener LYONESS-Landesgesellschaft, die einen Sitz in jenem Staat hat, in welchem sich der gewöhnliche Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Kunden befindet. Besteht keine solche Landesniederlassung, so gilt als Erfüllungsort der Sitz von LYONESS.

17.12. Soferne der Kunde das LYONESS-System (auch) als Unternehmer oder im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit nutzt, ist für sämtliche Streitigkeiten mit Bezug auf das Vertragsverhältnis oder dessen Zustandekommen ausschließlich jenes sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die in Punkt 17.8. angesproch-ene Landesgesellschaft ihren Sitz hat. Ansonsten ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz/ Österreich zuständig. Handelt es sich beim Kunden um einen Konsumenten im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes, so richtet sich die Gerichtszu- ständigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

17.13. Sollten Bestimmungen der Vertragsgrundlage ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt, deren wirtschaftlicher Gehalt am ehesten der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung entspricht; dies gilt auch für unbeabsichtigte Lücken des Vertragsinhalts.

17.14. Soweit im Vertragsinhalt geschlechtsspezifische Bezeichnungen verwendet werden, sind damit sowohl weibliche als auch männliche Personen wie auch Gesellschaften gemeint.
Anlage als weiterer Vertragsinhalt: Anlage „LYONESS Vergütungen und Zahlungsarten“



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Onlineshopping



1.) Allgemeines

1.1. Die Lyoness eBiz GmbH (Lyoness) stellt unter der Domain www.lyoness.ag eine Internetplattform zur Verfügung, die registrierten Personen („Kunden“) die Teilnahme am Lyoness-Vergütungsprogramm ermöglicht.

1.2. Durch die Registrierung und die Teilnahme am Lyoness-Vergütungsprogramm entsteht keinerlei Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und den Partnerunternehmen der Lyoness eBiz GmbH. Insoweit handelt diese nicht als Vertreter dieser Partnerunternehmen. Lyoness übernimmt auch keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von seinen Partnerunternehmen übernommenen Informationen und Produkten sowie die Erfüllung der dortigen Vertragspflichten.

2.) Geltungsbereich, Anmeldung

2.1. Lyoness bietet die Nutzung ihrer Internet- und sonstigen Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

2.2. Die AGB werden mit der Registrierung des Kunden und der damit verbundenen Anmeldung mit sämtlichen geforderten Angaben einschließlich der Aktivierung der Zustimmung zu diesen AGB’s und der Übersendung an Lyoness rechtsgültig vereinbart.

2.3. Zusätzliche, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; Textform genügt insoweit nicht. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgeändert werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

2.4. Vorstehende Ziffern 2.1-2.3 gelten für etwa von Lyoness nachträglich geänderte und veröffentlichte AGB entsprechend.

3.) Leistungen

3.1. Mit der Registrierung bei Lyoness wird für den Kunden ein Vergütungskonto eingerichtet. Dieses Vergütungskonto wird ausschließlich in EURO geführt und gibt den jeweils aktuellen Saldo aller Gutschriften zugunsten des Kunden wider.

3.2. Lyoness informiert auf seiner Website über aktuelle Angebote für den Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen und/oder anderen Unternehmen („Partnerunternehmen“). Über derartige Angebote wird Lyoness in unregelmäßigem Abstand auch durch gesonderte E-Mails und/oder durch Newsletter die Kunden informieren.

3.3. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, nach der Registrierung für alle Bestellungen über die Website von Lyoness bzw. der angeführten Partnerunternehmen eine Rückvergütung zu einem für jedes Partnerunternehmen verschiedenen Prozentsatzes zu realisieren. Die Basis zur Berechnung des jeweiligen Prozentsatzes und auch die Höhe ist auf der Händlerseite beschrieben. Die Rückvergütung auf dem Vergütungskonto des Kunden wird mit dem Vorliegen nachstehender Voraussetzungen fällig:
• Rechtsverbindliche Bestellung von Produkten und/oder Leistungen
• Bestellungen bei einem von Lyoness veröffentlichten Partnerunternehmen über die Website von Lyoness oder über einen anderen von Lyoness hierfür ausdrücklich zugelassenen Online-Zugang
• Vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden
• Vorbehaltlose Annahme der bestellten Waren oder zumindest eines Teiles davon durch den Kunden
• Ablauf einer etwaigen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist
• Bestätigung des erfolgreichen Geschäftsabschlusses sowie Zahlung der Vergütung hierfür an Lyoness durch das Partnerunternehmen.
Werden Teile der Bestellung zurückgesandt, reduziert sich die Berechnungsgrundlage der Vergütung um den Gesamtpreis der zurückgesendeten Ware.

3.4. Lyoness ist berechtigt, nach eigenem Ermessen höhere und/oder anderweitige Gutschriften auf allen oder einzelnen Vergütungs-Konten seiner Kunden ohne deren vorherige Benachrichtigung vorzunehmen (z.B. durch Gutschrift von Startguthaben, Jubiläumsguthaben oder anderen Gutschriftaktionen).

3.5. Sämtliche vorstehenden Leistungen sind für den Kunden unentgeltlich.

4.) Führung des Vergütungs-Kontos

4.1. Für jeden bei Lyoness registrierten Kunden wird ein Lyoness-Vergütungskonto eingerichtet und verwaltet.

4.2. Rückvergütungen sind unter Benennung des jeweiligen Leistungspartners solange als “offen“ vermerkt bis sie vom jeweiligen Händler unter Berücksichtigung der jeweiligen Umtauschfristen und Lieferzeiten vollständig abgeschlossen und bestätigt werden, sodass sie fortan als „verrechnet“ ausgewiesen sind.

4.3. Im Falle der Verletzung von Obliegenheiten durch den Kunden oder im Missbrauchsfall ist Lyoness ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden berechtigt, Rückvergütungen auf dem Vergütungskonto zu stornieren. Dies gilt auch für solche, die bereits als „verrechnet“ gekennzeichnet sind.

4.4. Der von Lyoness gem. Ziffer 4.2. dieser AGB mitgeteilte Kontostand gilt solange, sofern er vom Kunden nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Information in Schriftform oder in elektronischer Form per Einwendung widersprochen wird. Die Möglichkeit zur Stornierung durch Lyoness gem. 4.3. dieser AGB bleibt hiervon jedoch unberührt.

5.) Datenschutz

5.1. Die über den Kunden erhobenen Daten werden von Lyoness nur zur Erfüllung des Vertragszweckes intern verwendet, gespeichert und verarbeitet. Nur über ausdrückliche Zustimmung des Kunden können seine Daten auch einer anderen Nutzung zugeführt werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, sich über den Umfang und den Inhalt der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu informieren.

5.2. Lyoness ist es untersagt, personenbezogene Daten des Kunden ohne sein ausdrückliches Einverständnis weiterzugeben, außer Lyoness wird gesetzlich zur Herausgabe dieser Daten angehalten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kunden ist Lyoness gegenüber dem Gericht von dieser Verschwiegenheitspflicht entbunden.

6.) Gewährleistung und Haftung

6.1. Lyoness übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass die Partnerunternehmen in der Lage sind, die Bestellungen der Kunden anzunehmen.

6.2. Alle über Lyoness bezogenen Informationen über Angebote der Partnerunternehmen stehen unter dem Vorbehalt der hinreichenden Verfügbarkeit. Dies gilt auch für mit Waren- oder Rabattgutscheinen verbundenen Angebote. Lyoness übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass ausreichende Liefer- und/oder Leistungsmengen bei den Partnerunternehmen vorhanden bzw. diese liefer- oder leistungsfähig sind.

6.3. Alle Online-Leistungen von Lyoness stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und Machbarkeit. Lyoness weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass durch die für die Nutzung des Internets geltenden Besonderheiten ein Online-Service zeitweise unterbrochen oder eingeschränkt sein kann und dass es gegebenenfalls zu Datenverlusten kommen kann. Lyoness übernimmt für allfällige Tracking-Ausfälle keinerlei Haftung. Lyoness ist bemüht bei etwaigen Trackingprobleme, die nicht auf ein technisches Verschulden von Lyoness oder deren Partnerunternehmen zurückzuführen sind, Kulanzregelungen mit dem jeweiligen Anbieter anzustrengen, sofern es hierbei nicht zu einer Vergütung bei einer anderen Seite außer Lyoness gekommen ist, die der User ebenfalls eventuell zeitgleich aufgesucht hat (z.B. Preisvergleichsseiten).

6.4. Der Kunde muss gewährleisten, dass sein Browser, seine Anti-Spyware sowie sein Antivirus-Programm Cookies zulassen, damit er vom System als Lyoness Kunde erkannt werden kann, sowie Einkäufe registriert und vergütet werden können.

6.5. Weiters muss der Kunde gewährleisten, dass während seines Einkaufs im Onlineshop sein Browser auch keine AdBlocker oder Script-Blocker benutzt.

6.6. Lyoness übernimmt weiters keine Gewähr für die Zuverlässigkeit und Vertragstreue eines Partnerunternehmens sowie für die Qualität und/oder die Gebrauchsfähigkeit von Waren und/oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens. Ebenso wenig übernimmt Lyoness eine Gewähr dafür, dass die Lieferungen und/oder Leistungen eines Partnerunternehmens keine Rechte Dritter verletzen. In all diesen beschriebenen Fällen haftet Lyoness nicht für die Schäden, die aus dem Verhalten eines Partnerunternehmens und/oder aus Fehlern oder sonstigen Rechtsverletzungen von Lieferungen und/oder Leistungen eines Partnerunternehmens stammen.

6.7. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Lyoness wegen Pflichtverletzungen unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und unerlaubter Handlung.

6.8. Für nachstehende Schäden ist eine Haftung von Lyoness gegenüber dem Kunden ausgeschlossen:
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Lyoness, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen;
• für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lyoness, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen;
• für alle Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch Lyoness, eines gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.9. Lyoness weist darauf hin, dass es nur zu einem einwandfreien Nachvollzug eines rechtmäßig getrackten Einkaufs kommen kann, wenn sich der Kunde ohne Einschränkungen an die, in den FAQs beschriebenen technischen Empfehlungen/Voraussetzungen bezüglich Einstellungen des Benutzercomputers oder des Surfverhaltens des Kunden hält.

6.10. Lyoness empfiehlt für etwaige Nachfragen oder Reklamationen alle Einkaufsbestätigungs-Emails aufzubewahren und sie bei Bedarf Lyoness zur Verfügung zu stellen.

7.) Änderungsbefugnisse

7.1. Lyoness behält sich das Recht vor, ihre Partnerunternehmen auszutauschen, auszuschließen und/oder neue Partnerunternehmen in ihr Angebot aufzunehmen. Der Kunde kann aus der Nutzung der ihm von Lyoness übermittelten Angebote keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner Teile oder des Angebotes im Ganzen herleiten.

7.2. Lyoness behält sich ebenfalls das Recht vor, technische Modalitäten der Angebotsübermittlung und der Rückvergütung jederzeit zu ändern, soweit hiermit nicht eine Veränderung von Hauptleistungspflichten einhergeht.

7.3. Lyoness ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Lyoness wird den Kunden in einem solchen Fall rechtzeitig vorher über die Änderung der AGB per E-Mail und/oder per Hinweis auf der Webseite von Lyoness unterrichten. Im Fall der Unterrichtung per E-Mail gilt eine Änderung dieser AGB als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht oder den Vertrag ordentlich kündigt. Im Rahmen der Mitteilung über eine Änderung dieser AGB wird Lyoness den Kunden auf die Möglichkeiten des Widerspruchs sowie der Kündigung des Vertrages mit allen Fristen und Rechtsfolgen hinweisen.

7.4. Lyoness ist berechtigt, Provisionssätze jederzeit abzuändern oder für gewisse Aktionen kurz oder auch langfristig anzuheben oder auch abzusenken. Die Höhe der Provisionssätze unterliegen nicht nur den lokalen Marktverhältnissen, sondern richten sich auch nach dem Einkaufsvolumen der gesamten Lyoness Gemeinschaft.

8.) Sonstige Bestimmungen

8.1. Lyoness verweist auf ihrer Website auf Links zu verschiedenen Internetseiten Dritter. Für die dort abrufbaren Angebote und/oder den sonstigen Inhalt der Seiten des/der anderen Internetanbieter ist Lyoness auch im Falle der Verlinkung nicht verantwortlich. Lyoness weist ausdrücklich darauf hin, dass Lyoness keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten und eingespielten Seiten hat und sich die Angebote und/oder sonstigen Inhalte verlinkter Internetseiten Dritter nicht zu eigen macht.

8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber Lyoness aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie von Lyoness ausdrücklich anerkannt wird bzw. gerichtlich festgestellt ist.

8.3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages, insbesondere dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung bzw. – bei nicht vorhandener gesetzlicher Regelung – eine Regelung, die Lyoness und der Kunde in Kenntnis der Unwirksamkeit übereinstimmend gewählt hätten. Sätze 1 und 2 gelten für den Fall einer Regelungslücke entsprechend.

8.4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Graz vereinbart.

8.5. Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsvorschriften, insbesondere des UN-Kaufrechts.

8.6. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.



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